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   BVerwG, 24.11.1989 - 8 B 164.89   

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BVerwG, 24.11.1989 - 8 B 164.89 (https://dejure.org/1989,10984)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1989 - 8 B 164.89 (https://dejure.org/1989,10984)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1989 - 8 B 164.89 (https://dejure.org/1989,10984)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 20.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1989 - 8 B 164.89
    Der angefochtene Beschluß weicht von dem in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteil des beschließenden Senats vom 12. Mai 1966 (- BVerwG VIII C 20.64 - BVerwGE 24, 106 ff. = BBauBl. 1966, 558 ff.) nicht ab.

    Der beschließende Senat hat in seinem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 12. Mai 1966 dargelegt (BVerwGE 24, 106 [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 20/64]): Die Zweckbestimmung der zweiten Wohnung eines Familienheimes zum dauernden Bewohnen durch einen anderen Haushalt als den des Bauherrn ist spätestens im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu treffen und innerhalb angemessener Zeit auszuführen.

    Überdies hat der Senat unter ausdrücklichem Hinweis auf das Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 20.64 - (a.a.O.) in einem Urteil vom selben Tage - BVerwG VIII C 87.64 - (BVerwGE 24, 111 [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 87/64]) sieben Monate als unter gewöhnlichen Verhältnissen zu langen Zeitraum bewertet.

  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1989 - 8 B 164.89
    Eine die Revision eröffnende Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegt vor, wenn - in Anwendung derselben Rechtsvorschrift - die Vorinstanz mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz widersprochen hat (st.Rspr.; vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 38 S. 19 und vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 ).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1989 - 8 B 164.89
    Der Tatbestand dieser Vorschrift ist vielmehr nur dann erfüllt, wenn die Vorinstanz - losgelöst von der Würdigung des Einzelfalles - zu einer Rechtsfrage eine der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts widersprechende Rechtsauffassung vertreten hat (st. Rspr.; vgl. u.a. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 S. 7 f.).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 B 89.87
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1989 - 8 B 164.89
    Eine die Revision eröffnende Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegt vor, wenn - in Anwendung derselben Rechtsvorschrift - die Vorinstanz mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz widersprochen hat (st.Rspr.; vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 38 S. 19 und vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 ).
  • BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 87.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1989 - 8 B 164.89
    Überdies hat der Senat unter ausdrücklichem Hinweis auf das Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 20.64 - (a.a.O.) in einem Urteil vom selben Tage - BVerwG VIII C 87.64 - (BVerwGE 24, 111 [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 87/64]) sieben Monate als unter gewöhnlichen Verhältnissen zu langen Zeitraum bewertet.
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